Wenn Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, wird von beiden Parteien - von Ihnen als Käufer sowie von dem Verkäufer (oder aber den entsprechend bevollmächtigten Personen) - ein Kauf-Vorvertrag unterzeichnet.
Darin wird einerseits von Ihnen als Käufer und andererseits vom Veräußerer bestätigt, dass:
- eine bestimmte Immobilie
- zu einem bestimmten Preis
- innerhalb eines bestimmten Zeitraums erworben bzw. veräußert und
- innerhalb eines bestimmten Zeitraums von Käuferseite eine entsprechende Anzahlung geleistet wird.
Im weiteren werden die Eintragungen beim Grundbuchamt von einem Rechtsanwalt und Notar überprüft.
Vor Abschluss des endgültigen Kaufvertrags durch einen Notar müssen Sie auch über eine griechische Steuernummer verfügen. Zudem bedarf es eines topographischen Plans mit den Umriss- und Maßangaben sowie den Namen und Unterschriften der Eigentümer der rundum angrenzenden Grundstücke und gegebenenfalls mit der Bestätigung der Bebaubarkeit.
Als nächstes ist sodann die Entrichtung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt fällig und nachdem sämtliche Urkunden, Pläne und Erklärungen zur Unbedenklichkeit vom Anwalt vorliegen, kann der eigentliche Kaufvertrag gefertigt und von beiden Parteien oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
Zu guter Letzt erfolgen der Eintrag ins Grundbuch und die Ausstellung eines amtlichen Eigentumsnachweises.